Weisung an die FahrerInnen von Produktionsfahrzeugen
Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen,
wir haben leider vermehrt Anlass, Euch noch einmal ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Ihr mit der Übernahme eines Produktionsfahrzeugs Verpflichtungen gegenüber der Produktion habt.
Als Mieter von Produktionsfahrzeugen jeglicher Art wie Pkws, Lkws, Sprinter, Wohnmobile, Spielfahrzeuge, etc. ist die Produktion zunächst natürlich immer in der Haftung gegenüber dem Fahrzeugvermieter. Zur Risikominimierung schließt die Produktion bei allen Fahrzeugvermietern, soweit möglich, eine Versicherung ohne bzw. mit minimalem Selbstbehalt ab.
Hier sei angemerkt, dass der Innenraum – auch bei Transportern (Stichwort: Ladungssicherung) und bei Mobilen – generell nicht versichert ist. Hier geht jeglicher Schaden zu Lasten des Fahrers/der Fahrerin bzw. der Produktion.
Um diesen Ausschluss des Selbstbehalts bzw. der Vollkasko bei Schäden überhaupt gegenüber den Fahrzeugvermietern geltend machen zu können, ist das verantwortungsvolle Verhalten eines jeden Fahrers/jeder Fahrerin unabdingbar!
Das beginnt mit der Übernahme des Fahrzeugs: Bitte kontrolliert auf etwaige Schäden! So viel Zeit muss sein. Schäden, die nicht im Übernahmeprotokoll vermerkt sind und nicht umgehend nachgemeldet werden, gehen zu Lasten der Produktion und damit auch zu Lasten des Fahrers/der Fahrerin!
Die Anmietbedingungen besagen grundsätzlich, dass der Fahrer/die Fahrerin nach einem Unfall, Brand, Wildschaden oder sonstigen Ereignissen jeden Schaden am Fahrzeug, und sei der Schaden noch so klein, ob mit oder ohne Personen, ob mit oder ohne Fremdschaden oder Fremdbeteiligung, im öffentlichen Raum oder auf Privatgrundstücken, unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen hat.
Ein Schadensfall bedeutet, dass Ihr ihn nicht nur der Polizei melden, sondern auch die Produktionsleitung/Aufnahmeleitung unverzüglich informieren müsst!
Wir weisen Euch ausdrücklich an, nach Schadenseintritt die Situation mit dem Produktionsleiter/Aufnahmeleiter zu besprechen. Er entscheidet, wie mit der Situation umzugehen ist!
Erfahrungsgemäß wird die Polizei nicht in jedem Schadenfall kommen. Wenn dem so ist, unbedingt nach einer Fallnummer fragen bzw. dafür nach Rücksprache mit Produktionsleiter/Aufnahmeleiter den Vorfall der nächstgelegenen Polizeistation melden!
Auch weisen wir Euch darauf hin, dass Ihr zum umgehenden Erstellen des Schaden-/Unfallberichts verpflichtet seid. Die Produktion kann dadurch in ihrer unmittelbaren Aufklärungspflicht als Entleiher aus dem Mietvertrag nachkommen und erst damit greift der Ausschluss des Selbstbehalts bzw. die Vollkasko überhaupt!
Bitte beachtet weiter, dass bei Abgabe des Produktionsfahrzeugs ohne weitere Mitteilung über Schäden an die Produktion, der Fahrzeugvermieter durch die unterlassene Polizeianzeige eine Aufklärungspflichtverletzung aus dem Mietvertrag sieht, da keine Feststellungen zum Unfallort, zur Unfallzeit, zum detaillierten Ablauf oder auch zur Fahrtüchtigkeit des Fahrers/der Fahrerin getroffen werden konnten. Der Fahrzeugvermieter ist deshalb berechtigt, auch hier die Leistung zur Haftungsbeschränkung, also den Selbstbehalt bzw. die Vollkasko zu streichen, und die vollen Kosten der Schadensregulierung der Produktion in Rechnung zu stellen.
Wir weisen Euch auch hier ausdrücklich darauf hin, dass die Übergabe des Produktionsfahrzeugs an den Fahrzeugvermieter ordentlich dokumentiert sein und an die Produktion übermittelt werden muss!
Wir haben bislang darauf verzichtet, diese Kosten aus den Schadensregulierungen an Euch weiterzureichen, obwohl dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich notiert ist. Daran können wir künftig nur noch dann festhalten, wenn Ihr bitte aktiv im Sinne der Produktion darauf achtet, Euch als Fahrzeugführer*innen vertragskonform zu verhalten. Nur gemeinsam können wir die Mietbedingungen der Fahrzeugvermieter einhalten. Wir bauen auf Euer Verständnis und auf Eure Unterstützung!