Bewirtungsbelege

Neue Regeln für Bewirtungsbelege ab 2023

Anforderung an den Beleg – die Mindestangaben:
Namen und Anschrift des Bewirtungsbetriebs; Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; Ausstellungsdatum; Rechnungsnummer; Tag der Bewirtung; Rechnungsbetrag; Vorsteuersatz; Leistungsbeschreibung; ab € 250 der Name + Anschrift des Bewirtenden

NEU / ÄNDERUNGEN:

  1. Den Zeitpunkt des Vorgangbeginns,
  2. eine eindeutige und fortlaufende Transaktionsnummer,
  3. die Art des Vorgangs,
  4. die Daten des Vorgangs,
  5. die Zahlungsart,
  6. den Zeitpunkt der der Vorgangsbeendigung oder des Vorgangsabbruchs,
  7. einen Prüfwert sowie
  8. die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Seriennummer des Sicherheitsmoduls

Beispielbeleg:

ACHTUNG: Bewirtungsbelege ab dem 01.01.2023 ohne TSE-Signatur, nicht maschinell erstellt und nicht elektronisch aufgezeichnet führen zum vollständigen Ausschluss des Betriebsausgabenabzuges!!!!

Digitale oder digitalisierte Bewirtungsbelege (z.Bsp. von Lieferando) müssen durch eine elektronische Unterschrift oder eine elektronische Genehmigung autorisiert werden.

Für Bewirtungsbelege aus dem Ausland gelten im Grundsatz dieselben Regeln.

Wichtig!: Bei aufrüstbaren Kassensystemen ist damit die TSE zwingende Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug des Kunden.